Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg - Finkenwerder
Tel.: 040 74214695
Fax: 040 74214694
Lageplan / Route
Die Anwaltskanzlei Heiko Hecht ist bundesweit tätig.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung & Interessendurchsetzung.
Im Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer und Betriebsräte, sowie Arbeitgeber und leitende Angestellte vertreten.
Die Kanzlei ist vorrangig tätig in Kündigungsschutzsachen.
Termine innerhalb von 48 Std.
Erzielung hoher Abfindungen
Netzwerk mit anderen Anwälten
Ständige Fortbildung
Hohe Leistungsbereitschaft
Mandant steht im Mittelpunkt
100% Zielerreichung
Sie suchen arbeitsrechtliche Beratung? Wünschen Sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen kompetenten Berater, der Ihr Problem löst und Sie schnell zum Erfolg führt?
Dann vertrauen Sie der Erfahrung des Anwalts Heiko Hecht.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in der Bearbeitung von Kündigungsschutzfällen und der Vertragsgestaltung.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber unterliegt im Arbeitsrecht Beschränkungen, die sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses ergeben.
Denn dieses dient im Grundsatz der Existenzsicherung des Arbeitnehmers. Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung, gerichtet auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Kündigungsschutzklage ist die mit Abstand häufigste Klageart vor den Arbeitsgerichten.
Die Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gegen den richtigen Arbeitgeber erhoben werden.
Nach Fristablauf ist eine Klage kaum noch möglich. Lassen Sie sich umgehend durch einen fachkundigen Anwalt beraten.
Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur zu bestimmten Terminen und unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich (fristgemäße Kündigung).
Die Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen:
Von einer verhaltensbedingten Kündigung wird gesprochen, wenn die Beendigung des Arbeitsvertrags nicht aufgrund eines Mangels an Fähigkeit und Eignung des Arbeitnehmers erfolgt, sondern wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers, durch das das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt wird. Die Gründe für eine solche Kündigung sind vielfältig.
Von einer Abmahnung kann nur gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deutlich und ernsthaft ermahnt und ihn auffordert, ein ganz genau bezeichnetes Verhalten zu ändern oder aufzugeben. Zudem muss die Abmahnung die eindeutige Ankündigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall enthalten.
Nach § 626 Abs. 1 BGB darf sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Regelmäßig wird mit einer auf Null reduzierten Frist („fristlose Kündigung“) gekündigt.
Dies ist der häufigste Unterfall der außerordentlichen Kündigung.
Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine arbeitgeberseitige Kündigung gewährt das deutsche Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Kündigungsschutz. Der allgemeine Kündigungsschutz setzt eine mindestens 6-monatige Beschäftigung und eine Betriebsgröße von mindestens 10 Mitarbeitern voraus.
Öffnungszeiten
Mo - Fr |
09:00 - 18:00 Uhr |
Sa |
Geschlossen |
So erreichen Sie uns:
Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg - Finkenwerder
Nehmen Sie Kontakt auf:
Dürfen wir uns vorstellen?
zu unserer Homepage:
Arbeitsrecht Hamburg - Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg - Finkenwerder
Tel.: 040 74214695
Fax: 040 74214694
Link: http://www.kanzlei-hecht.de
E-Mail: mail@kanzlei-hecht.de
Zuständige Kammer
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Weitere Informationen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.